Gemeinsames Lernen

„Jeder hier ist einzigartig und das ist ein Glück!“

aus dem Schullied der Kettelerschule

Legt man unsere inklusiven Leitgedanken zugrunde, so ist es nur selbstverständlich, dass auch Kinder, deren Entwicklung in irgendeiner Weise nicht gradlinig und problemlos verläuft, zu uns gehören. Sie werden ebenso wie alle anderen individuell gesehen und gefördert. Der Tatsache, dass manche Kinder besonderer Unterstützung bedürfen, begegnen wir mit vielfältigen Maßnahmen, die immer zum Ziel haben, Teilhabe zu ermöglichen und für das Leben zu ertüchtigen.

Die Förderkonferenz

Die Förderkonferenz ist ein wesentliches Instrument zur Feststellung der schulischen und persönlichen Entwicklung.Hierbei sitzen alle mit dem Kind Arbeitenden an einem Tisch. Dies sind in der Regel die Schulleiterin, der/die Klassenlehre/in, die Förderschullehrerin, die Erziehungsberechtigten, evtl. Erzieher/in und Schulbegleiter/in. Sämtliche Beobachtungen und Diagnoseergebnisse werden zusammengetragen undFördermaßnahmen festgelegt. Meistens wird im Anschluss ein DEIF-Ordner angelegt (DEIF steht für die Dokumentation einer Erweiterten Individuellen Förderung und umfasst im Sinne eines Portfolios alle schulischen und schulbegleitenden Maßnahmen im Rahmen einer erweiterten individuellen Förderung entlang der gesamten Schülerbiografie) und ggf. ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs gestellt.

Förderung

Die Förderung jeder Schülerin/jedes Schülers basiert auf der Grundlage individueller Förderziele. Für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen werden diese in regelmäßigen Förderplankonferenzen innerhalb der Lernfamilienteams festgelegt und immer wieder evaluiert.Besonders bei Schülern/innen, bei denen ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des schulischen Förderortes gemäß AO-SF festgestellt worden ist, findet eine besonders umfassende, individuelle Förderdiagnostik statt.

An unserer Schule lernen SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den BereichenLernen‘, ‚Sprache und Kommunikation‘, ‚Körperliche und Motorische Entwicklung‘, ‚Emotionale und Soziale Entwicklung‘, ‚Geistige Entwicklung‘ und ‚Autismus‘.

Schulassistenten

Kinder mit besonders herausforderndem Verhalten, mit großen Schwierigkeiten im kognitiven und/oder Wahrnehmungsbereich oder mit körperlichen Beeinträchtigungen benötigen eine Begleitung, die durch individuelle Maßnahmen ihre Teilhabe an der Gemeinschaft sicherstellen und Lernzuwachs ermöglichen soll. Eine Schulbegleitung wird nach Beratung durch die Schule von den Eltern beantragt und im Anschluss an eine Bewilligung über einen Kooperationspartner eingerichtet. Die Aufgaben einer Schulbegleitung liegen je nach Unterstützungsbedarf eines Kindes in unterschiedlichen Schwerpunkten:

Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten
Aneignung von Lerninhalten
Kommunikation mit verschiedenen Hilfsmitteln
Erweiterung der Sozialkompetenz
lebenspraktische Verrichtungen, wie pflegerische und medizinische Versorgungstätigkeiten
Strukturierung des Schulalltages
Begleitung in Krisensituationen