Testpflicht in Schulen

Liebe Eltern,

ab morgen besteht in den Schulen NRWs eine Testpflicht für alle Kinder und MitarbeiterInnen. Sicherlich fragen Sie sich, was dies für Ihr Kind bedeutet.

Hier finden Sie Antworten:

Kinder dürfen nur an der Notbetreuung (12.04.21-16.04.21) oder später am Wechselunterricht in Präsenz teilnehmen, wenn sie 2x wöchentlich einen Selbsttest in der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis durch eine Teststelle  (Bürgertest) nachweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen bzw. die Notbetreuung (12.04.21-16.04.21) besuchen.

Die Durchführung der Selbsttests in der Schule wird durch uns erklärt, angeleitet und beobachtet, muss aber von jedem Kind selbstständig ausgeführt werden.

Sollten Sie der Durchführung in der Schule in der nächsten Woche nicht zustimmen, informieren Sie uns bitte auf den bekannten Kommunikationswegen und geben Sie Ihrem Kind bitte am Dienstag, dem 13.4., sowie am Donnerstag, dem 15.4., eine Bescheinigung einer Bürgerteststelle mit negativem Ergebnis mit in die Schule.

Bei der Durchführung in der Schule legen wir selbstverständlich Wert auf sehr gute Behandlung des Themas im allgemeinen, aber auch auf die ausführliche Vorbesprechung und einen sensiblen Umgang mit den Ergebnissen bzw. den Folgen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind zuhause über die Testungen in der Schule und helfen dadurch mit, Ihre Kinder auf diese Situation vorzubereiten.

Bei den in unserer Schule durchzuführenden Tests handelt es sich um CLINITEST ® Rapid COVID-19 Antigen Self Tests der Firma Siemens Healthcare. Ein Video mit einer Anleitung zur Durchführung finden Sie hier. In diesem Video wird beispielhaft gezeigt, wie die Testung zuhause durchgeführt wird. In NRW muss sie allerdings in der Schule umgesetzt werden. Bitte schauen Sie das Video mit Ihrem Kind gemeinsam an, falls Sie den Weg der Selbsttestung Ihres Kindes wählen:


Mir ist bewusst, dass diese Vorgabe des Landes eine weitere Belastung für die Kinder und unser Team bedeutet. Bitte helfen Sie mit, Ihre Kinder gut vorzubereiten oder suchen Sie mit Ihrem Kind zweimal wöchentlich eine Bürgerteststelle auf. Die Testung ist kostenlos.

Sollte ein Ergebnis eines in der Schule durchgeführten Tests positiv ausfallen, müssen wir Sie informieren, damit Sie Ihr Kind unverzüglich abholen. Es muss in der Folge ein PCR-Test durchgeführt und eine Quarantäne eingehalten werden.

Und noch ein weiterer Hinweis:

Selbsttests sind nicht zu 100% sicher. Sie können in Ausnahmen falsche Ergebnisse hervorbringen. Falls das PCR-Ergebnis negativ ausfällt, kann Ihr Kind in der Folge wieder an der Notbetreuung teilnehmen.

Alle Hygienemaßnahmen werden in der Schule stets weiter umgesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Herzliche Grüße und einen schönen Sonntag wünscht Ihnen Ihre Christina Lang-Winter