Sonderpädagogische Förderung

Anmeldung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Zusätzlich zu den zur Schulanmeldung angegebenen Unterlagen benötigen wir im Falle eines möglicherweise vorliegenden sonderpädagogischen Förderbedarfs weitere Informationen. Gibt es zur bisherigen Entwicklung Ihres Kindes bereits Diagnostik-Unterlagen? Bitte bringen Sie alle Berichte und Ergebnisse mit, damit wir während der Eingangsdiagnostik bereits einen Blick darauf werfen können.

Förderkonferenz

Sollten wir in der Eingangsdiagnostik feststellen, dass Ihr Kind für einen gelingenden Schulstart zusätzliche Hilfen benötigt, möchten wir gern Ihr Kind und das gesamte Umfeld besser kennenlernen. Wir laden Sie – als Experten für Ihr Kind – zu einer sogenannten Förderkonferenz ein. Am runden Tisch überlegen wir gemeinsam, welche Bedarfe vorliegen und welche Unterstützungsmaßnahmen sinnvoll sind. In die Förderkonferenz beziehen wir auch gerne die vorschulische Einrichtung und externe Diagnostiken ein, um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten.

Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

In einigen Fällen ergibt sich aus einer Förderkonferenz, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gestellt werden sollte. Diesen Antrag stellen in der Regel Sie als Eltern über unsere Schule bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei! Das Schulamt eröffnet das Verfahren und beauftragt eine sonderpädagogische Lehrkraft sowie eine Grundschullehrkraft mit der Erstellung eines Gutachtens. Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung wird in das Gutachten einbezogen. Während der Erstellung des Gutachtens werden Sie als Eltern zu Gesprächen eingeladen und über den Verlauf des Verfahrens informiert. Das Gutachten inklusive aller Unterlagen wird dem Schulamt zur Entscheidung vorgelegt. Sofern sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt und beschieden wird, gibt es neben der Kettelerschule als allgemeiner Schule die Möglichkeit, der Beschulung an einer Förderschule. Sie als Eltern entscheiden darüber, ob Ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder an einer Förderschule beschult werden soll.