Schul- und Hausregeln

Alle Kinder und Erwachsenen unserer Schule bilden eine Gemeinschaft.
Unser Schulalltag soll bestimmt sein von gegenseitiger Rücksichtnahme, so dass wir in freundlicher Atmosphäre Unterricht und Freizeit gestalten können.
Das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vieler Menschen braucht Regeln, damit Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten deutlich werden und das Gemeinschaftsleben friedlich stattfinden kann.

Unsere 10 Regeln

Ich bin respektvoll und freundlich zu Erwachsenen und Mitschülern. Ich achte auf mein eigenes Verhalten. Ich löse Konflikte ruhig und mit friedlichen Worten. Ich höre auf das, was die Erwachsenen unserer Schule sagen. Ich halte mich an die Gesprächsregeln. Ich arbeite leise. Ich bin in den Gebäuden leise. Ich achte auf eigenes und fremdes Eigentum. Ich bin pünktlich. Ich halte die Schule sauber.
Die 10 Schulregeln

Schulweg und Schulzeit

Um bei Unfällen versichert zu sein, legen alle den Schulweg direkt und ohne Umwege zurück. Während der Schulzeit bleiben alle Kinder auf dem Schulgelände. Auf dem Schulhof werden Fahrzeuge geschoben und am Zaun gesichert abgestellt, um Unfälle zu vermeiden.

Öffnungszeiten: Montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr
Offener Unterrichtsbeginn: täglich von 8:00 Uhr bis 8:15 Uhr
Verpflichtende Anwesenheitszeit: montags bis freitags 8:15 Uhr bis 15:00 Uhr
Ist ein Kind erkrankt, wird dies am ersten Tag der Erkrankung persönlich oder durch einen Anruf der Erziehungsberechtigten bis 8:15 Uhr in der Schule gemeldet. Ansonsten muss das Mittagessen bezahlt werden. Ab dem 3. Krankheitstag erwarten wir ein ärztliches Attest. Bei nicht erfolgter Krankmeldung und dem Verdacht auf unerlaubtes Fehlen droht ein Bußgeldbescheid. In der Lernfamilie wird die Fehlzeit vermerkt und der Zeugniskonferenz entsprechend am Halbjahres-/Jahresende gemeldet.

Während der Schulzeit steht der Schulhof ausschließlich der Schulgemeinde zur Verfügung. Das Schulgelände wird in dieser Zeit nicht von den Kindern verlassen. Das Verlassen des Schulhofes führt zu einem Versicherungsverlust! Außerhalb der Schulzeiten ist der Schulhof ein öffentlicher Spielplatz.

Bei Verlassen des Schulgeländes zum Zwecke eines Unterrichtsganges oder des Sport oder Schwimmunterrichts gelten die abgesprochenen Regeln mit den Begleitpersonen!

Sekretariat

Das Sekretariat ist Montag bis Freitag von 7:50 Uhr bis 12:00 Uhr von Frau Breuer besetzt. Die Besetzung in den Ferienzeiten richtet sich nach den aktuellen Aushängen.

Das Sekretariat muss unverzüglich informiert werden, wenn
– sich ein Unfall ereignet hat
– sich Fremde im Gebäude aufhalten
– akute Sachschäden auftreten, die eine sofortige Beseitigung erfordern und der Hausmeister nicht selbst sofort informiert werden kann.

Wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, sind alle genannten Meldungen bei der Schulleitung oder im Mitarbeiterzimmer vorzunehmen.

Essensgeld wird über die Stadt Bonn abgerechnet.

Sprechzeiten

Elterngespräche finden außerhalb der Unterrichtszeit nach Vereinbarung mit den LehrerInnen statt.

Informationen zur Lernentwicklung der Kinder finden zweimal jährlich statt. Die Termine hierfür werden in den Jahresplanungen zu Schuljahresbeginn für das erste Halbjahr und zum Halbjahr für das zweite Halbjahr bekannt gegeben.

Ein weiterer Austausch kann mit den LehrerInnen vereinbart werden.

An den Gesprächen über das Sozialverhalten können die ErzieherInnen beteiligt werden.

Bei dringenden Problemfällen sollte ein baldiger Gesprächstermin vereinbart werden.

Verhalten während der Schulzeit

Alle Kinder und alle Erwachsenen halten sich an die aufgestellten Regeln der Kettelerschule, damit sich alle Beteiligten in der Schule wohl fühlen und ein friedliches Miteinander leben können.

Alle Kinder und Erwachsenen beginnen pünktlich mit ihrer Arbeit und hören pünktlich wieder auf.

In der Schulzeit bleiben alle Kinder auf dem Schulgelände.

Während des Unterrichts gelten die abgesprochenen Regeln des Unterrichts. Im Klassenrat können alle Regeln der eigenen Lernfamilie besprochen werden.

In der Freizeit halten sich alle an die Grundregeln zum friedlichen Miteinander.

Gewählte AGs werden über den Zeitraum von einem halben Jahr verpflichtend besucht.

Beim Mittagessen gelten die Regeln des Mittagessens der Lernfamilien.

In der Regenpause bleiben die Lernfamilien mit PädagogInnen in den Betreuungsräumen. Es wird eine Lernpause eingelegt und die Klassenräume werden gelüftet, damit anschließend wieder miteinander gearbeitet werden kann. Für die Sauberkeit auf dem Schulhof und im Gebäude sorgen wir mit unseren Diensten.

Der Hofdienst wird im wöchentlichen Wechsel von allen Lernfamilien erledigt. Die benötigten Instrumente stehen allen Lernfamilien zur Verfügung. Wir trennen unseren Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer (Bio- und Restmülltonne, Gelbe und Blaue Tonne).

Die Toiletten verlassen wir so, wie wir sie selbst vorfinden möchten. Wir halten uns dort nicht zum Spielen auf. Die Toilettenaufsicht in den ersten beiden Hofpausen wird im wöchentlichen Wechsel von jeweils zwei Toiletten-Sheriffs einer Lernfamilie erledigt.

Mit Bällen spielen wir auf dem Ascheplatz, auf der Wiese oder auf dem Spielfeld vor der Turnhalle. Andere Gegenstände benutzen wir nicht zum Werfen, um niemanden zu verletzen.

Sammelkarten, Pokerchips, Handys, MP3-Player, andere elektrische Spielzeuge und Süßigkeiten sowie Kaugummis bleiben zu Hause.

Im Kinderparlament und in der Inklusionsgruppe können alle Regeln der Schule miteinander besprochen und abgestimmt werden. Neue Regeln oder Veränderungen müssen von der Schulkonferenz beschlossen werden.

Sachbeschädigung

Die pflegliche und umsichtige Behandlung von Schuleigentum und anvertrauten Gegenständen (Bücher, Lektüren, Spiele u.ä.) ist selbstverständlich. Das Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler ist zu achten. Die Haftung, d.h. die Verpflichtung zu Ersatz im Falle von Schäden, regelt sich nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. Für fahrlässige oder vorsätzlich angerichtete Schäden haftet der/die schuldige Schüler/in, bzw. die Eltern des verursachenden Kindes – wie alle anderen in der Schule anwesenden Personen, die fahrlässig oder vorsätzlich Eigentum zerstören – nach § 823 BGB.

Verhalten bei Alarm

Das Feueralarmsystem dient der Sicherheit aller Anwesenden. Es darf nur im Notfall ausgelöst werden. Bei unnötigem Alarm können hohe Kosten für den Verursacher entstehen.

Bei Feueralarm stellen sich alle Kinder und Erwachsene gemeinsam auf und bewegen sich zügig zum Aufstellplatz auf dem Ascheplatz. Dort werden alle Lernfamilien gesammelt, gezählt und überprüft, ob alle Kinder und Erwachsenen angekommen sind. Bei einem anderen Alarm werden die kollegiumsinternen Absprachen eingehalten oder die Informationen der Durchsage umgesetzt.

Gesonderte Flucht- und Rettungspläne hängen in jedem Klassen- und Betreuungsraum aus.

Schlussbemerkung

Wir achten alle gemeinsam auf die Einhaltung unserer Schulordnung, deren Grundlage das Schulgesetz NRW ist. Die von uns beabsichtigte und geschaffene Lernsituation ist nicht allein für uns jeden Tag wichtig, sondern sie prägt auch das Bild unserer Schule in der Öffentlichkeit.