Verhalten im Krankheitsfall

Aktuell fragen viele Eltern bei uns an, ob das Kind mit leichten Erkältungssymptomen die Schule besuchen darf. Hier finden Sie ein Schaubild, welches das Ministerium für Schule und Bildung zur Hilfe für Sie zur Verfügung gestellt hat:

Grundsätzlich gilt:

Sollte Ihr Kind erkranken, teilen Sie dies bitte am ersten Tag der Erkrankung durch einen Anruf bis 8:15 Uhr in der Schule mit.

Falls Sie Ihr Kind nicht abmelden, müssen wir den Grund des Fehlens nachverfolgen. Bei Nichteinhaltung sind wir verpflichtet, dem Schulamt Auskunft zu geben. Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet.

Übertragbare Krankheiten, wie z.B. Diphterie, Keuchhusten, Scharlach, Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Krätze und Läusebefall müssen die Eltern der Schule umgehend melden. Die Schüler dürfen erst dann wieder am Unterricht teilnehmen, wenn sie ein Attest des Arztes vorlegen, welches bescheinigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.